Künstlerhaus Schloss Balmoral

Künstlerhaus Schloss Balmoral Hintergrund

 

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral in Bad Ems vergibt vier- und achtmonatige Anwesenheitsstipendien an Bildende Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, deren künstlerische Arbeit einen klaren Bezug zum Thema oder Genre der jeweiligen Bewerbungsrunde hat.

Programmbeschreibung

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral in Bad Ems ist eine Einrichtung der Kunsthochschule Mainz an 
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und fördert internationale bildende Künstlerinnen und Künstler durch Aufenthaltsstipendien. Das Künstlerhaus verwaltet zudem die Projekt-, Reise und Austauschstipendien für Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz. 

Das Künstlerhaus hat die Aufgabe, bildende Künstlerinnen und Künstler zu fördern. Balmoral ist ein Ort der Begegnung, der Reflexion, Kreation und der (künstlerischen) Wissensproduktion. Das Künstlerhaus ist ein Zentrum für zeitgenössische Kunst, das durch Ausstellungen und diverse Veranstaltungen in der Öffentlichkeit wirkt. Es ist ein Ort der Vision.

Zielgruppe

Nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossenem Kunststudium ( oder gleichwertig) sowie einer anschließenden dreijährigen künstlerischen Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns. Bewerbungen von Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies belegen können, sind ebenfalls möglich. Der Schwerpunkt ihrer künstlerischen Arbeit muss je nach Bewerbungsrunde Bezug zu einer festgelegten Gattung oder einem bestimmten Thema haben.

Außerdem wird ein achtmonatiges Stipendium an eine Kuratorin oder einen Kurator vergeben.

Stipendienleistung

Das beinhaltet eine Rate von 1.400 Euro pro Monat, einen möblierten Wohn-/Schlafraum mit Badezimmer sowie ein Atelier. Aufenthaltsraum, Speisezimmer und Küche werden gemeinsam genutzt. Drei Stipendien werden für vier Monate und drei Stipendien für acht Monate vergeben.

Formales

Die notwendigen Bewerbungsunterlagen können auf der Webseite des Künstlerhauses eingesehen werden. Der Bewerbungszeitraum beginnt jedes Jahr im März mit der Bekanntgabe des Themas/Genres und läuft bis Ende April. Die Anwesenheitsstipendien beginnen in der Regel im April des Folgejahres.

Die Jurorinnen und Juroren wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten anhand von eingereichten Arbeitsproben aus. Sie werden von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit geprüft.