Bewerbungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Mann sitzt vor Laptop und Kaffe und schreibt.

Inhalt

Bewerbungsvoraussetzungen
Auswahlverfahren
Wichtige Hinweise

Bewerbungsvoraussetzungen

Folgende formale Bewerbungsvoraussetzungen müssen Sie für die Übernahme eines Lektorats erfüllen:

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union (EU)
  • ein überdurchschnittlich guter Studienabschluss (Magister Artium, Staatsexamen Sekundarstufe II, Master, Diplom, Promotion) in einem für das Lektorat relevanten Studienfach - in der Regel mit Germanistik, Deutsch als Fremdsprache oder auch einer Fremdsprachenphilologie im Haupt- oder Nebenfach
  • Lehrerfahrung an einer deutschen Hochschule oder Lehrerfahrung im Bereich Deutsch als Fremdsprache
  • Beherrschung der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau und aktuelle Kenntnis der deutschen Gesellschaft und Kultur sowie des deutschen Hochschulwesens, in der Regel nachgewiesen durch Ableistung eines wesentlichen Teils des Studiums an einer deutschen Hochschule und durch einen deutschen Hochschulabschluss.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen im Zeitraum der letzten zwei Jahre vor Einreichung der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben. Eine Bewerbung von Personen, die sich während dieses Zeitraums im Ausland aufgehalten haben (z.B. im Rahmen einer Fördermaßnahme), ist nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt für Geförderte im Programm Deutschlehren.International (Lehrassistenzen).
  • Die Lektorate werden bevorzugt mit Nachwuchskräften besetzt.
  • Erwünscht bzw. notwendig (je nach Region) sind zudem Fremdsprachenkenntnisse der jeweiligen Zielregion. Bei einigen Lektoraten sind zusätzlich sehr gute Kenntnisse in der Unterrichtssprache des Gastlandes erforderlich.

Je nach Standort können weitere (regionalspezifische) Voraussetzungen und Anforderungen verlangt werden.

Auswahlverfahren

Das Bewerbungsverfahren für ein DAAD-Lektorat umfasst im Wesentlichen folgende Schritte.

Wichtige Hinweise

Hinweise für Beamtinnen und Beamten oder Angestellte, die für die Dauer der Lektorentätigkeit eine Beurlaubung anstreben:

Die erforderlichen dienstrechtlichen Anträge haben die Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig auf dem Dienstweg und in Abstimmung mit dem DAAD selbst zu stellen. Der DAAD ist bereit, Beurlaubungsanträge bei den zuständigen Behörden zu unterstützen, wenn er vom Bewerber hierzu ermächtigt wird.

Eine Garantie für die berufliche Integration nach dem Ende der Förderungszeit kann vom DAAD nicht übernommen werden.