Erhebung von Credit Mobility
Zum 1. März 2016 ist das novellierte Hochschulstatistikgesetz in Kraft getreten. Damit sollen die Hochschulen zukünftig, d.h. ab dem Sommersemester 2017, über temporäre studienbezogene Auslandsaufenthalte (sog. Credit Mobility) ihrer Graduierten berichten. Der DAAD fasst hierzu alle relevanten Informationen detailliert zusammen und behandelt weitergehende Fragen, den Umgang mit Sonderfällen und Verfahrensansätze zur Datenerhebung.